In Deutschland gilt die Hecke nicht nur als Gestaltungselement im Garten, sondern auch als Lebensraum für Tiere. Daher ist ihr Rückschnitt bundesweit gesetzlich geregelt – durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
📅 Grundregel: Wann ist ein radikaler Schnitt erlaubt?
Radikaler Heckenschnitt (z. B. auf den Stock setzen) ist nur vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar erlaubt. In diesem Zeitraum sind erlaubt:
- starker Rückschnitt,
- Formschnitt mit großem Volumenverlust,
- Verjüngungsschnitt.
Vom 1. März bis 30. September sind solche Maßnahmen streng verboten. Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden ([Bußgeldkatalog][2], [ARAG][3]).
🛠 Ausnahme: Pflegerückschnitt erlaubt
Das Gesetz erlaubt leichte, pflegende Rückschnitte das ganze Jahr über, sofern:
- es sich um einen geringen Formschnitt handelt,
- nur der frische Zuwachs entfernt wird,
- keine Nistplätze von Vögeln oder Lebensräume anderer Tiere gestört werden ([Mein schöner Garten][1]).
Wichtig: Vor jedem Sommerschnitt sollte auf vorhandene Nester geprüft werden. Bei aktiver Brutzeit ist selbst der Formschnitt untersagt ([stihl.at][5]).
🔍 Warum sagt der Nachbar „das ist verboten“?
Wenn der Nachbar behauptet, „Schnitt ist im Sommer verboten“, meint er vermutlich den radikalen Rückschnitt – und damit hat er recht. Ein kleiner, pflegender Schnitt ist jedoch erlaubt, sofern er keine Lebensräume beeinträchtigt.
📍 Regionale Unterschiede
Der Bundesrahmen gilt bundesweit. Dennoch:
- Länder und Kommunen können strengere Vorschriften erlassen,
- z. B. gelten in Baden-Württemberg und Bayern dieselben Fristen wie im Bundesgesetz ([NABU][6]).
✅ Übersicht für ganz Deutschland
Schnittart | Okt–Feb | März–Sept |
---|---|---|
Radikaler Rückschnitt / auf Stock | ✅ erlaubt | ❌ verboten |
Leichter Formschnitt | ✅ erlaubt | ✅ erlaubt, wenn keine Nester stören |
🏡 In Kleingärten und Gartenanlagen (SNT)
In Kleingartenvereinen gelten oft zusätzliche Regeln. Beispielsweise kann dort der leichte Schnitt ab dem 15. Juli erlaubt sein – unter Berücksichtigung der Brutzeiten. Diese Bestimmungen ergänzen das Bundesrecht.
✍️ Was tun in der Praxis?
- Leichter Pflegeschnitt geplant? – Achte auf Nester und lege los.
- Starker Rückschnitt nötig? – Warte bis Oktober.
- Im SNT? – Kläre die lokalen Regeln, sie könnten strenger sein.
Fazit:
- Vom 1. März bis 30. September ist in Deutschland radikales Schneiden verboten.
- Leichte Formschnitte sind erlaubt, wenn keine Brutstätten beeinträchtigt werden.
- Regionale und lokale Vorschriften können über das Bundesrecht hinausgehen.
Wer diese Regeln beachtet, pflegt nicht nur seinen Garten – sondern schützt auch die Natur.