Kein zu früher Jubel über Karlsruher Heizungs-Entscheidung

Die Vermutung, dass der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth (l.), seiner Partei einen Dienst erweisen wollte, ist nicht von der Hand zu weisen.

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Von WOLFGANG HÜBNER | Zweifellos ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das geplante „Gebäudeenergiegesetz“ nicht am Freitag im Bundestag abstimmen zu lassen, eine gewaltige Ohrfeige für die Ampel-Regierung und speziell den grünen Klimaminister Robert Habeck. Und es ist zumindest ein Etappensieg für den CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der die Klage gegen das Vorgehen der Koalition eingebracht hatte, sowie für die acht AfD-Abgeordneten, die sich seiner Klage angeschlossen haben.

Es ist alles andere als ein Ruhmesblatt der Merz-CDU sowie der Großmäuler der CSU, dass niemand sonst aus den Reihen der Scheinopposition Heilmanns Klage beigetreten war. Für die acht AfD-Bundestagsmitglieder ist es jedoch ein unverhoffter Triumph.

Vor verfrühtem Jubel über ein mögliches Scheitern des in der Bevölkerung unbeliebten Heizungsgesetzes sei allerdings nachdrücklich gewarnt. Es waren nicht inhaltliche Gründe, die Heilmann zu seiner Klage bewegt haben, sondern der Verdruss über die Art und Weise, wie dieses Gesetz im Bundestag durchgepeitscht werden sollte.

Und die Vermutung, dass der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth, seiner Partei, von der AfD schwer bedrängt, einen Dienst erweisen wollte, ist nicht von der Hand zu weisen. Nebenbei bleibt es nun auch sechs von CDU und Grünen geführten Landesregierungen vorerst erspart, sich zu dem Gesetz zu positionieren.

Einstweilen ist deshalb nur eine ausführlichere Beschäftigung des Bundestages mit dem Gesetz erreicht. Das ist besser als nichts, aber noch nicht viel. Denn die Mehrheitsverhältnisse in Berlin ändern sich dadurch nicht. Und schon naht die nächste Zumutung der Ampel: Der Verbrauch von Benzin, Öl und Gas soll 2024 drastisch verteuert werden durch einen um 50 Prozent höheren CO2-Preis.

Damit wird die Abzocke der Verbraucher weiter auf die Spitze getrieben. Und das Heizungsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Verzögerung doch Realität. Keine Entwarnung also, weder jetzt noch demnächst.

Wolfgang Hübner.

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