„Unerwünschte Personen“: Neue Regelungen könnten das Leben von Ausländern in Usbekistan verändern

Der Präsident von Usbekistan hat Änderungen am Gesetz über den rechtlichen Status von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen genehmigt.

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Präsident Schawkat Mirsijojew hat am 15. November bedeutende Änderungen am Gesetz „Über den rechtlichen Status von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen in Usbekistan“ unterzeichnet. Diese Änderungen, die bereits in Kraft getreten sind, führen einen Mechanismus ein, mit dem Ausländer als „unerwünscht“ erklärt werden können. Laut internationalen Menschenrechtsorganisationen widerspricht das neue Gesetz jedoch den Verpflichtungen Usbekistans im Bereich der Menschenrechte. Die Regierung betont hingegen, dass die Maßnahmen notwendig seien, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten.

Hintergrund der Gesetzesänderung
Das Gesetz sieht vor, dass ausländische Staatsbürger und Staatenlose als unerwünscht eingestuft werden können, wenn ihre Handlungen oder öffentlichen Äußerungen die Souveränität, territoriale Integrität oder Sicherheit Usbekistans gefährden. Auch Personen, die interstaatliche, soziale, nationale, rassische oder religiöse Konflikte provozieren oder die Ehre und Würde des usbekischen Volkes beleidigen, können auf die Liste gesetzt werden.

Personen, die als unerwünscht erklärt werden, dürfen weder in das Land einreisen noch Immobilien erwerben, Bankkonten eröffnen oder Finanzverträge abschließen. Sie müssen das Land innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Benachrichtigung verlassen, andernfalls droht die Abschiebung. Die Kosten für die Abschiebung trägt die einladende oder empfangende Partei. Ist dies nicht möglich, übernimmt das Innenministerium die Verantwortung.

Reaktionen und Kritik
Mitglieder des usbekischen Parlaments rechtfertigten die Änderungen als Reaktion auf zunehmende Angriffe auf das Land. Senator Anwar Tuichijew erklärte am 20. September:
„Es ist bekannt, dass einige ausländische Staatsbürger in letzter Zeit mit öffentlichen Aussagen und Handlungen auffallen, die die Souveränität, territoriale Integrität und Sicherheit Usbekistans gefährden sowie soziale, nationale und religiöse Konflikte schüren und die Geschichte und Würde unseres Volkes beleidigen.“

Alischer Ilchamow, Direktor des in London ansässigen Zentrums Central Asia Due Diligence, sieht die Gesetzesänderung im Kontext wachsender Spannungen zwischen Usbekistan und Russland. Er betonte, dass die Regelung als Reaktion auf feindselige Äußerungen wie die des russischen Schriftstellers Zachar Prilepin verstanden werden könne. Dieser hatte Usbekistan im Dezember 2023 aufgefordert, seine Souveränität aufzugeben und sich Russland anzuschließen.

Ilchamow warnt jedoch davor, dass die Regelungen langfristig auch gegen eine größere Anzahl von Personen angewendet werden könnten, was die Gefahr eines Missbrauchs birgt.

Internationale Kritik und Empfehlungen
Die norwegische Helsinki-Kommission kritisierte das Gesetz, noch bevor es verabschiedet wurde. Sie erklärte, dass die Regelungen den internationalen Verpflichtungen Usbekistans im Bereich der Menschenrechte widersprechen und das Land auf internationaler Ebene isolieren könnten.
„Solche Maßnahmen könnten die freie Bewegung und den internationalen Austausch erheblich einschränken, den Dialog mit internationalen Menschenrechtlern, Journalisten und Wissenschaftlern beeinträchtigen und die politischen Reformen von Präsident Mirsijojew gefährden“, heißt es in einer Stellungnahme.

Empfehlungen für zukünftige Entwicklungen
Schaffung transparenter Mechanismen: Die Anwendung des Gesetzes sollte transparent und auf der Grundlage klar definierter Kriterien erfolgen, um Willkür zu vermeiden.
Internationale Zusammenarbeit stärken: Ein konstruktiver Dialog mit internationalen Organisationen und Menschenrechtsexperten kann helfen, Bedenken auszuräumen.
Rechtsmittel einführen: Betroffenen Personen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, Entscheidungen anzufechten und eine unabhängige Überprüfung zu beantragen.
Menschenrechte wahren: Die Regierung sollte sicherstellen, dass die Maßnahmen mit den internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar sind, um die Reputation des Landes zu schützen.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die Gesetzgebung zur Regulierung des Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen in Usbekistan einen sensiblen Balanceakt zwischen nationaler Sicherheit und internationaler Verantwortung darstellt. Die Zukunft wird zeigen, ob die Umsetzung des Gesetzes diesen Anforderungen gerecht wird.

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