Die Einführung eines zusätzlichen Rentenbeitrags in Kasachstan wurde bereits vor mehr als zwei Jahren angekündigt. Es war im Rahmen des „Konzepts zur weiteren Modernisierung des Rentensystems der Republik Kasachstan bis 2030“ geplant.
Später, während die Regierung die Regeln für die Zahlung von OPVR diskutierte, änderte und genehmigte, wehrte sich die Geschäftswelt aktiv gegen Innovationen und argumentierte, dass dies kasachische Unternehmen dazu zwingen würde, „vollständig“ zu arbeiten. Dennoch wurde Ende letzten Jahres der neue Rentenbeitrag endgültig genehmigt. Die schrittweise Einführung war ab 2023 geplant.
Doch unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde beschlossen, es zu ändern und die Neuerung auf 2024 zu verschieben. Das Verfahren zur Zahlung der obligatorischen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und die daraus resultierenden Zahlungsansprüche sind mittlerweile im Sozialgesetzbuch der Republik Kasachstan beschrieben, das am 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Betrachten wir sie genauer.
Wie viel werden Arbeitgeber zahlen?
Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber den OPVR im Gegensatz zum obligatorischen Hauptrentenbeitrag (OPV) aus eigenen Mitteln zahlt. Dadurch wird das bedingte Ruhestandskonto des Mitarbeiters wieder aufgefüllt. Die Höhe des Beitrags beträgt im Jahr 2024 1,5 % des Gehalts des Arbeitnehmers, im Jahr 2025 erhöht er sich auf 2,5 %, im Jahr 2026 auf bis zu 3,5 %, im Jahr 2027 auf bis zu 4,5 % und ab 2028 beträgt der Beitrag 5 %.
Gleichzeitig sollte das zur Berechnung des OPVR akzeptierte monatliche Einkommen nicht weniger als einen Mindestlohn (70.000 Tenge im Jahr 2023) und nicht mehr als 50 Mindestlöhne (3,5 Millionen Tenge) betragen.
Beachten Sie, dass die auf diese Weise gebildeten Ersparnisse weder Eigentum des Zahlers noch des UAPF-Beitragszahlers sind. Das heißt, sie können nicht vererbt, bei einem Umzug aus dem Land weggenommen, als Wohnraum usw. genutzt werden. Auf Kosten des OPVR kann der Bürger, auf dessen Namen sie gezahlt wurden, nur Rentenzahlungen nach Alter oder Invalidität vornehmen. Und ungenutzte Ersparnisse vom bedingten Konto fließen in die Reservefonds. Apropos Zahlungen: Sie werden nicht jedem zugeteilt.
Wer kann neue Rentenzahlungen erhalten?
Nur diejenigen Beitragszahler, auf deren bedingte Konten diese Zahlungen insgesamt für mindestens fünf Jahre überwiesen werden, haben Anspruch auf Rentenzahlungen zu Lasten des OPVR. Gleichzeitig werden die obligatorischen Rentenbeiträge des Arbeitgebers nur für Personen gezahlt, die am oder nach dem 1. Januar 1975 geboren sind. Das heißt, für Arbeitnehmer, die vor diesem Datum geboren wurden, zahlt der Arbeitgeber keine OPVR. Und dementsprechend können sie in Zukunft keine zusätzliche Rentenzahlung mehr leisten.
Wie hoch werden die neuen Rentenzahlungen sein?
Die Höhe der neuen Rentenzahlung wird wie der Rest nach der gesetzlich festgelegten Methodik bestimmt. Derzeit ist es noch nicht geändert, und über die Rente zu Lasten der Arbeitgeberbeiträge wurde nichts gesagt. Das Sozialgesetzbuch sieht jedoch vor, dass sein monatlicher Betrag zwei für das entsprechende Geschäftsjahr festgelegte existenzsichernde Löhne (PM) nicht überschreiten darf. Im Moment beträgt er 81.134 Tenge. Angesichts der Tatsache, dass der PM und andere berechnete Indikatoren jedoch selbst für die Erstempfänger jährlich steigen, werden die Höchstzahlungen höchstwahrscheinlich viel höher ausfallen.
Zu den Mindestgrößen gibt es im Code keine Angaben. Es heißt aber auch, dass der Einleger lebenslang Zahlungen vom OPVR erhält, unabhängig von der Höhe, die er auf dem bedingten Konto ansammelt.
Denken Sie daran, dass die Rente der UAPF, die Kasachstaner auf Kosten der von ihrem Einkommen abgezogenen Pflichtrentenbeiträge erhalten, so lange gezahlt wird, bis die Ersparnisse aufgebraucht sind. Aber Rentner erhalten weiterhin staatliche Renten.
Gleichzeitig können Kasachstaner künftig alle bestehenden Zahlungen aus der UAPF und Renten aus dem Staatshaushalt beantragen. Zwar wird der Solidaritätsanteil bei Letzterem von Jahr zu Jahr kleiner. Sie wird durch eine neue Rentenzahlung ersetzt, die am 1. Januar 1975 geborene Kasachstaner erhalten.