Nach dieser Entscheidung wurden Änderungen am Registrierungsverfahren für Bürger von Ländern mit visumfreien Aufenthaltsbedingungen vorgenommen, wie z.
1. Russische Föderation;
2. Republik Kasachstan;
3. Republik Tadschikistan;
4. Republik Armenien;
5. Republik Belarus;
6. Georgia;
7. Republik Aserbaidschan;
8. Republik Moldau.
Das Ministerium macht auf das neue aktualisierte Verfahren für den Aufenthalt dieser Bürger auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik für einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen mit privaten Zwecken aufmerksam, die nicht mit Arbeit, Studium und unternehmerischer Tätigkeit zusammenhängen und deren Registrierung erfolgen wird basierend auf einem Dokument, das das Recht gibt, je nach Zweck des Aufenthalts in der Kirgisischen Republik zu sein.
Das heißt, wenn eine frühere Registrierung von Bürgern der Russischen Föderation, der Republik Kasachstan, der Republik Tadschikistan, der Republik Armenien, der Republik Belarus, Georgiens, der Republik Aserbaidschan und der Republik Moldau für einen bestimmten Zeitraum durchgeführt wurde von 6 (sechs) Monaten mit dem Recht, je nach Zweck des Aufenthalts weiter zu verlängern, und fortan die Registrierung / Verlängerung der Registrierung von Bürgern von Ländern mit visumfreiem Aufenthalt in der Kirgisischen Republik für eine lange Zeit wird nur auf der Grundlage eines der folgenden Dokumente durchgeführt, die das Aufenthaltsrecht in der Kirgisischen Republik gewähren (mit Ausnahme ausländischer Staatsbürger, die für einen kurzen Aufenthalt angekommen sind):
— Aufenthaltserlaubnis;
— staatenlose Personenidentifikation;
— Zertifikate «Karylman »;
— -Zertifikate «Meken-Karten ».
Sofern in internationalen Verträgen, an denen die Kirgisische Republik beteiligt ist, nichts anderes bestimmt ist.
So können Bürger der EAEU-Mitgliedstaaten (Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Russland) ohne Papierkram ab dem Zeitpunkt der Einreise bis zu 90 Tage pro 180 Tage bleiben.
Bürger Tadschikistans, Georgiens, Aserbaidschans und Moldawiens ohne Papierkram können ab dem Zeitpunkt der Einreise bis zu 60 Tage pro 120 Tage bleiben.
Nach 60 oder 90 Tagen Aufenthalt auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik müssen nicht registrierte Bürger außerhalb der Kirgisischen Republik reisen und können nach 60 oder 90 Kalendertagen wieder in das Gebiet der Kirgisischen Republik einreisen. beziehungsweise.
Gleichzeitig sieht der vorstehende Beschluss für Bürger mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Kirgisischen Republik für private Zwecke die Registrierung und Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis vor, die innerhalb von 15 Werktagen mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr und anschließendem Jahr ausgestellt wird Verlängerung, jedoch nicht mehr als 5 Jahre.
Bei der Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis müssen Sie sich an eine Gebietseinheit der Abteilung für Bevölkerungsregistrierung des Ministeriums für digitale Entwicklung der Kirgisischen Republik oder an das öffentliche Dienstleistungszentrum wenden.
Bei allen Fragen können Sie sich telefonisch an die Migrationsabteilung der Abteilung für Bevölkerungsregistrierung des Ministeriums für digitale Entwicklung der Kirgisischen Republik wenden: 0312380098, WhatsApp 099380025, Telegram @drndigital oder Callcenter 119 (kostenlose Anrufe).
Das Ministerium für Digital erinnert sich:
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Bürger der folgenden Länder ab dem Tag der Einreise in das Hoheitsgebiet der Kirgisischen Republik für einen bestimmten Zeitraum von der obligatorischen Registrierung befreit:
1) Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien – 30 Tage;
2) Aserbaidschan – 15 Tage;
3) Tadschikistan – 60 Tage;
4) Georgia – 90 Tage.
Die moldauischen Bürger müssen sich innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet der Kirgisischen Republik registrieren lassen.