Kasachstan begann erneut, die Lastwagen russischer Fluggesellschaften zu verzögern

Der kasachische Zoll hat erneut damit begonnen, Lastwagen russischer Straßentransportunternehmen festzunehmen, die Waren aus der EU in das Land transportieren. Das kasachische Finanzministerium war der Ansicht, dass solche Transporte besteuert werden sollten

0
87

« Russische Luftfahrtunternehmen appellieren an die Inhaftierung ihrer Fahrzeuge in Kasachstan im Zusammenhang mit der Anwendung neuer Beschränkungen. Gleichzeitig verspäten sich Sattelauflieger auch in den kasachischen Bestimmungszollbehörden nach dem Entladen von Waren », heißt es in dem Schreiben.

Solche Maßnahmen behindern die wirksame Nutzung des Kopplungs- / Umschlagmechanismus, der seit Oktober 2022 in Russland im Bereich des internationalen Straßenverkehrs tätig ist, heißt es in dem Dokument. Dann verhängte die Regierung ein Vergeltungsverbot für die Einreise europäischer Frachtunternehmen nach Russland und ermöglichte gleichzeitig den Transfer / Umschlag von Waren von ihren Lastwagen zu Autos russischer und belarussischer Unternehmen an Grenzterminals. Darüber hinaus transportieren russische und belarussische Unternehmen Transitgüter in Russland und danach — nach Kasachstan. Ein ähnlicher Mechanismus für die Überquerung der Grenze zwischen der EU und Weißrussland (auf Beschluss der belarussischen Behörden) wurde seit April 2022 eingeführt.

Die Beschränkungen Kasachstans behindern die umgekehrte Verladung von Sattelaufliegern, die in Ländern registriert sind, die nicht Mitglieder der EAEU sind und nach der Überstellung von ansässigen Luftfahrtunternehmen dieser Länder akzeptiert werden, erklärt auf der ASMAP-Website.

« Jetzt versuchen wir, Informationen über die Anzahl der inhaftierten Autos zu sammeln. Insgesamt wurden mehr als 20 russische Straßenzüge verspätet, aber Informationen über TS-Nummern, die Transportroute, über die wir derzeit sechs » und — haben, wurden von RBC vom stellvertretenden Generaldirektor des Vereins Jewgeni Antipow informiert. Er gab an, dass nicht nur die Sattelauflieger selbst verspätet sind, sondern auch die Traktoren.

Wie ASMAP in einem Aufruf an das Verkehrsministerium erklärt, warnte das kasachische Finanzministerium bereits im Juni vor neuen Beschränkungen. « Die kasachische Seite ist der Ansicht, dass beim Überqueren ausländischer Sattelauflieger, die vorübergehend in das Gebiet der EAEU eingeführt wurden, gegen die Bestimmungen des Zollkodex verstoßen wird, die die Übergabe vorübergehend importierter Fahrzeuge an andere Personen nur in einigen Fällen zulassen. Einer dieser Fälle, in denen der Transport mit einer Übergabe erfolgt, ist der Abschluss des Transports durch Export eines Fahrzeugs aus dem Zollgebiet der EAEU », schreibt ASMAP. Die umgekehrte Verladung von Sattelaufliegern für die Ausfuhr von Waren aus Kasachstan ist nicht mehr zulässig, und es ist auch nicht gestattet, solche Sattelauflieger wieder mit Waren nach Kasachstan zu importieren.

ASMAP ist jedoch der Ansicht, dass der Rückausfuhr des Sattelaufliegers nur das Verfahren für seine vorübergehende Einfuhr abschließt und die Wiedereinfuhr als neuer Transportvorgang betrachtet werden sollte, der nicht mit dem vorherigen Transport zusammenhängt. Der Verband betont auch, dass zwischen den Behörden beider Länder bis Anfang 2025 eine Einigung über ein Moratorium über das Verbot des Transports europäischer Waren im Rahmen des Abnahmemechanismus erzielt wurde und das Abkommen nun verletzt wird.

In den Erklärungen Kasachstans für russische Fluggesellschaften, platziert Auf der ASMAP-Website heißt es, dass vorübergehend importierte Fahrzeuge des internationalen Transports selbst den Status ausländischer Waren behalten und sich im tatsächlichen Besitz und Gebrauch von Personen befinden müssen, die sie importieren. Die einzige Ausnahme ist die Ausfuhr solcher Fahrzeuge «, um den Transportvorgang durch Ausfuhr aus dem Zollgebiet der EAEU » abzuschließen. Wenn der Beförderer selbst im EAEU-Mitgliedstaat registriert ist und in die entgegengesetzte Richtung eine Fracht erneut transportieren möchte, muss er Einfuhrzölle zahlen, Steuern und andere Zahlungen gemäß Art. 279 TK EAEU. Oder solche Fahrzeuge sollten Eigentum der Spediteure selbst sein, folgt aus der Logik der Erklärung.

Die RBK sandte eine Anfrage an das Verkehrsministerium sowie an den Pressedienst des Präsidenten der Republik Kasachstan.

Bereits im Herbst 2022 hatten die Straßentransportunternehmen in Kasachstan aufgrund des Kupplungsmechanismus Probleme. Dann wurden mindestens acht russische Lastwagen mit Waren aus Europa festgenommen. Astana forderte von den Fahrern Genehmigungen für Waren, die nicht an die russische Fluggesellschaft, sondern an das Unternehmen ausgestellt wurden, das Waren durch das Gebiet der Europäischen Union nach Weißrussland oder Russland transportierte. Das russische Verkehrsministerium wiederum gab an, dass Fahrer aus Russland kasachische Genehmigungen haben, und forderte die Kollegen in Astana auf, neue Standards abzuschaffen und Lastwagen freizugeben.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein