Kasachstan beschränkt den Reexport von russischem Getreide nach China und Usbekistan bis Ende des Jahres

Kasachstan hat den Reexport von russischem Getreide nach China und Usbekistan bis zum Jahresende begrenzt. Dies geht aus einer Erklärung des kasachischen Premierministers Olzhas Bektjenow hervor, der gleichzeitig eine Anhebung der einheitlichen Tarife für den Transit von Gütern aus den EAWU-Staaten über das Territorium Kasachstans ankündigte.

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Hintergrund und Maßnahmen
Premierminister Bektjenow erklärte, dass Kasachstan zuvor zum Schutz seines Binnenmarktes den Import von Weizen aus Drittstaaten und der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bis Ende 2024 untersagt habe. Diese Maßnahme führte auch zu Einschränkungen beim Reexport von russischem Getreide nach Usbekistan und China.

„Es ist wichtig zu betonen, dass Kasachstan im August 2024 zum Schutz des Binnenmarktes ein Importverbot für Weizen aus Drittstaaten und der EAWU verhängt hat. Dieses Verbot hat den Reexport von russischem Getreide in die Republik Usbekistan und die Volksrepublik China bis Ende dieses Jahres begrenzt“, so Bektjenow in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten der kasachischen Majilis (Unterhaus des Parlaments).

Gleichzeitig wies der Premierminister darauf hin, dass die einheitlichen Transitgebühren für den Transport von Gütern aus EAWU-Staaten über das Territorium Kasachstans im Jahr 2024 erhöht wurden. „Zum Beispiel wurde der Tarif für den Export von russischem Getreide nach Kirgisistan über Kasachstan verdoppelt“, erklärte Bektjenow.

Die vollständige Antwort des Premierministers wurde auf der Website des kasachischen Parlaments veröffentlicht.

Historie der Einschränkungen
Die Entscheidung, den Import von Weizen aus Drittstaaten und der EAWU zu verbieten, trat im August 2024 in Kraft. Bereits im Oktober hatte die russische Aufsichtsbehörde Rosselchosnadsor ihre Besorgnis über die Einfuhr sanktionierter Waren über Kasachstan geäußert.

Am 17. Oktober 2024 führte Rosselchosnadsor temporäre Importbeschränkungen für Weizen, Linsen, Tomaten, Paprika und Melonen aus Kasachstan ein. Laut der Behörde wurden seit Jahresbeginn 215 Fälle von quarantänepflichtigen Objekten in aus Kasachstan stammenden Importprodukten festgestellt.

Am 21. Oktober 2024 wurden zusätzliche Beschränkungen auf Schnittblumen und Blütenknospen aus Kasachstan verhängt, nachdem mehrfach der westliche Blütenthrips, ein quarantänepflichtiges Objekt, festgestellt wurde. Ende Oktober deckte Rosselchosnadsor zudem illegale Lieferketten auf, bei denen phytosanitäre Zertifikate für den Export nach Russland durch die missbräuchliche Nutzung der Daten von über 100 Firmen ausgestellt worden waren, die keine außenwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Empfehlungen und Ausblick
Stärkung der Zollkontrollen: Kasachstan sollte die Kontrollmechanismen an seinen Grenzen weiter stärken, um illegalen Handel zu unterbinden und die Einhaltung phytosanitärer Vorschriften sicherzustellen.
Kooperation mit der EAWU: Eine enge Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten der EAWU könnte helfen, Handelshemmnisse zu reduzieren und gegenseitige Interessen zu wahren.
Förderung des Binnenmarktes: Durch gezielte Unterstützung der einheimischen Landwirtschaft könnten Abhängigkeiten von Importen verringert und die Lebensmittelsicherheit gestärkt werden.
Langfristige Handelsstrategie: Die Entwicklung einer nachhaltigen Export- und Transitstrategie könnte Kasachstans Position als logistisches Drehkreuz in der Region stärken und wirtschaftliches Wachstum fördern.
Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Marktschutz zu wahren und zugleich das Vertrauen internationaler Handelspartner zu stärken.

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