Die Änderungen sehen vor, dass die Registrierung des Verlusts der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan in Bezug auf eine Person mit ständigem Wohnsitz außerhalb Kasachstans auf der Grundlage von:
Anträge auf Registrierung des Staatsbürgerschaftsverlusts der Republik Kasachstan in willkürlicher Form von einer Person, die die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates akzeptiert hat.
Dem Antrag sind ein Reisepass eines Staatsbürgers der Republik Kasachstan (Original) sowie eine Kopie des Reisepasses eines Staatsbürgers oder ein anderes Dokument beizufügen, in dem das Vorhandensein einer ausländischen Staatsbürgerschaft bestätigt wird.
In Ermangelung oder Verlust eines Passes der Republik Kasachstan wird eine schriftliche Erklärung oder ein anderes Dokument zur Bestätigung dieser Tatsache vorgelegt;
offizielle Mitteilung der zuständigen Behörden eines ausländischen Staates über den Eingang der Staatsbürgerschaft des Gastlandes bei einem Bürger der Republik Kasachstan.
Die Regeln werden wie folgt durch eine neue Norm ergänzt:
Bei der Prüfung von Dokumenten zum Verlust der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan prüft ein Konsularbeamter, ob ein Bürger, der die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates erhalten hat, eine von den Gremien für innere Angelegenheiten der Republik Kasachstan ausgestellte Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt erhalten hat.
Wenn eine Erlaubnis für einen dauerhaften Aufenthalt in einem ausländischen Staat vorliegt, registriert die ausländische Einrichtung den Verlust der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan.
In Ermangelung einer Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt in einem ausländischen Staat sendet die ausländische Einrichtung Dokumente an die Organe für innere Angelegenheiten der Republik Kasachstan.
Innerhalb von zehn Werktagen nach dem Datum der Registrierung des Staatsbürgerschaftsverlusts der Republik Kasachstan informiert das „Informations- und Produktionszentrum“ des republikanischen Staatsunternehmens des Innenministeriums der Republik Kasachstan über die Registrierung des Staatsbürgerschaftsverlusts Informationen in die Datenbank der dokumentierten Bevölkerung der Republik Kasachstan.
Die beschlagnahmten Pässe der Republik Kasachstan werden von der ausländischen Institution vernichtet. Die Ausweise eines Bürgers der Republik Kasachstan werden von der ausländischen Institution innerhalb eines Monats nach dem Datum der Registrierung des Staatsbürgerschaftsverlusts der Republik Kasachstan versandt im „RGP CPI“.
Wenn eine Person einen Antrag auf Registrierung des Staatsbürgerschaftsverlusts der Republik Kasachstan stellt, teilt die ausländische Einrichtung dem Antragsteller den Verlust der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum ihrer Registrierung mit.
Nach Eingang eines Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Verlust der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan stellt das ausländische Institut dem Antragsteller innerhalb von fünf Werktagen die entsprechende willkürlich erstellte Bescheinigung aus.
Die Liste der Dokumente, die dem Antrag auf Rücknahme aus der Staatsbürgerschaft beigefügt sind, wird ebenfalls präzisiert. Insbesondere sollte eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung beigefügt werden, um aus der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan auszutreten und keine wesentlichen und sonstigen Ansprüche des Ehegatten zu erheben, die Eltern des Antragstellers oder unterhaltsberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Republik Kasachstan oder Kopien von Sterbeurkunden, einer Gerichtsentscheidung, mit der ein Bürger als tot oder vermisst anerkannt wird (falls vorhanden).
Auftrag tritt am 23. August 2024 in Kraft.