📜 1. Die Schlussakte von Helsinki (1975)
- Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III)
- Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten (Prinzip VI)
- Achtung der territorialen Integrität (Prinzipien I und IV)
📌 Fazit: Die Eingliederung der Krim widerspricht mindestens drei fundamentalen Prinzipien.
📜 2. Das Budapester Memorandum (1994)
Die Ukraine verzichtete auf Atomwaffen im Austausch gegen territoriale Garantien. Unterzeichner: Russland, USA, Großbritannien.
📌 Fazit: Die Annexion der Krim stellt eine direkte Vertragsverletzung dar.
⚖️ 3. Völkerrechtliche Grundlagen
- UN-Charta – Verbot von Aggression und gewaltsamer Gebietsübertragung
- UN-Resolution 68/262 – deutliche Bestätigung, dass die Krim zur Ukraine gehört
🪖 4. „Grüne Männchen“ – russische Truppen ohne Abzeichen
Der bewaffnete Einsatz ohne offizielle Kennzeichnung – später von Putin selbst bestätigt – schließt jede Berufung auf den „Volkswillen“ aus.
📌 Fazit: Militärisches Handeln ohne UN-Mandat ist völkerrechtlich als Aggression zu werten.
⚙️ Konsequenz Nr. 1: Ein Präzedenzfall, der Russland selbst trifft
- Verletzung internationaler Verträge (Helsinki, Budapest, UN)
- Schaffung eines gefährlichen Präzedenzfalls der Gewaltanwendung
- Schwächung der eigenen territorialen Rechtsposition
🧭 Uti possidetis juris und das Rückschlagpotenzial
Wer bestehende Grenzen durch Gewalt in Frage stellt, untergräbt auch die eigene Schutzgrundlage.
🌍 Regionen mit erhöhter juristischer Angreifbarkeit
📍 Kurilen-Inseln (Streit mit Japan)
Besetzt nach dem Zweiten Weltkrieg. Japan erkennt sie nicht als Teil Russlands an. Der Friedensvertrag fehlt bis heute.
📍 Kaliningrad (ehemals Königsberg)
Vorkriegsgebiet Deutschlands. Obwohl Deutschland offiziell auf Ansprüche verzichtete, ruht das heutige Recht auf Stabilität der Grenzen.
📍 Karelien (Verlustgebiet Finnlands)
Verloren 1940. In Finnland gibt es Bewegungen zur Rückforderung – bislang rein symbolisch.
📍 Tatarstan, Tschetschenien, Baschkortostan, Itschkerien
Regionen mit eigenem ethnisch-kulturellem Profil. Der „Volkswille“, wie in der Krim-Logik angewandt, kann sich hier gegen Moskau wenden.
📍 Nordkaukasus
Spät in die Zarenzeit integriert. Instabilität und nationale Bewegungen sind weiterhin präsent.
🔍 Fazit
Russland hat nicht nur die territoriale Integrität der Ukraine verletzt – sondern die universelle Gültigkeit des Völkerrechts beschädigt. Damit untergräbt es auch den Schutz seiner eigenen Grenzen.
📌 Das Völkerrecht funktioniert nur, wenn es für alle gilt. Russland hat diesen Grundsatz gebrochen – und dadurch seine eigene Position geschwächt.
PS: Die Geschichte vergisst nicht, wenn Prinzipien für kurzfristige Gewinne geopfert werden.
PPS: Siehe auch: „Warum die Krim-Frage nicht erledigt ist“ und „Was die Welt auf Machtpolitik antwortet“ – jetzt im Blog.