Krim 2014: Der rechtliche Spiegel Russlands

Die Annexion der Krim war nicht nur ein politischer Akt – sondern eine dokumentierte Verletzung des Völkerrechts, die auch Russlands eigene Rechtsposition schwächt.

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📜 1. Die Schlussakte von Helsinki (1975)

  • Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III)
  • Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten (Prinzip VI)
  • Achtung der territorialen Integrität (Prinzipien I und IV)

📌 Fazit: Die Eingliederung der Krim widerspricht mindestens drei fundamentalen Prinzipien.

📜 2. Das Budapester Memorandum (1994)

Die Ukraine verzichtete auf Atomwaffen im Austausch gegen territoriale Garantien. Unterzeichner: Russland, USA, Großbritannien.

📌 Fazit: Die Annexion der Krim stellt eine direkte Vertragsverletzung dar.

⚖️ 3. Völkerrechtliche Grundlagen

  • UN-Charta – Verbot von Aggression und gewaltsamer Gebietsübertragung
  • UN-Resolution 68/262 – deutliche Bestätigung, dass die Krim zur Ukraine gehört

🪖 4. „Grüne Männchen“ – russische Truppen ohne Abzeichen

Der bewaffnete Einsatz ohne offizielle Kennzeichnung – später von Putin selbst bestätigt – schließt jede Berufung auf den „Volkswillen“ aus.

📌 Fazit: Militärisches Handeln ohne UN-Mandat ist völkerrechtlich als Aggression zu werten.

⚙️ Konsequenz Nr. 1: Ein Präzedenzfall, der Russland selbst trifft

  • Verletzung internationaler Verträge (Helsinki, Budapest, UN)
  • Schaffung eines gefährlichen Präzedenzfalls der Gewaltanwendung
  • Schwächung der eigenen territorialen Rechtsposition

🧭 Uti possidetis juris und das Rückschlagpotenzial

Wer bestehende Grenzen durch Gewalt in Frage stellt, untergräbt auch die eigene Schutzgrundlage.

🌍 Regionen mit erhöhter juristischer Angreifbarkeit

📍 Kurilen-Inseln (Streit mit Japan)

Besetzt nach dem Zweiten Weltkrieg. Japan erkennt sie nicht als Teil Russlands an. Der Friedensvertrag fehlt bis heute.

📍 Kaliningrad (ehemals Königsberg)

Vorkriegsgebiet Deutschlands. Obwohl Deutschland offiziell auf Ansprüche verzichtete, ruht das heutige Recht auf Stabilität der Grenzen.

📍 Karelien (Verlustgebiet Finnlands)

Verloren 1940. In Finnland gibt es Bewegungen zur Rückforderung – bislang rein symbolisch.

📍 Tatarstan, Tschetschenien, Baschkortostan, Itschkerien

Regionen mit eigenem ethnisch-kulturellem Profil. Der „Volkswille“, wie in der Krim-Logik angewandt, kann sich hier gegen Moskau wenden.

📍 Nordkaukasus

Spät in die Zarenzeit integriert. Instabilität und nationale Bewegungen sind weiterhin präsent.

🔍 Fazit

Russland hat nicht nur die territoriale Integrität der Ukraine verletzt – sondern die universelle Gültigkeit des Völkerrechts beschädigt. Damit untergräbt es auch den Schutz seiner eigenen Grenzen.

📌 Das Völkerrecht funktioniert nur, wenn es für alle gilt. Russland hat diesen Grundsatz gebrochen – und dadurch seine eigene Position geschwächt.

PS: Die Geschichte vergisst nicht, wenn Prinzipien für kurzfristige Gewinne geopfert werden.

PPS: Siehe auch: „Warum die Krim-Frage nicht erledigt ist“ und „Was die Welt auf Machtpolitik antwortet“ – jetzt im Blog.

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