USA verhängt Sanktionen gegen wegen sexueller Straftaten verurteilte Ex-Beamte aus Usbekistan

Die Vereinigten Staaten haben Sanktionen gegen ehemalige Beamte und die frühere Leiterin eines Waisenhauses in Usbekistan verhängt, die schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden. Diese Maßnahmen richten sich gegen Personen, die im sogenannten „Choresm-Fall“ wegen sexueller Vergehen an Bewohnerinnen eines Waisenhauses in Urgentsch verurteilt wurden, berichtet Tengrinews.kz unter Berufung auf Gazeta.uz.

0
29

Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums gab die Sanktionen am 2. Dezember bekannt, dem Internationalen Tag zur Abschaffung der Sklaverei.

Hintergrund des Falls
Yulduz Khudaybergenova, die frühere Leiterin eines staatlichen Familienwaisenhauses in Urgentsch, zwang minderjährige Mädchen, sexuelle Beziehungen mit Beamten einzugehen.

Zu den Tätern gehörten Oybek Masharipov, ehemaliger Leiter der Justizbehörde der Region Choresm, und Anvar Kuryazov, ehemaliger Leiter des Katastrophenschutzes im Bezirk Yangiarik. Beide nutzten ihre Positionen, um in Waisenhäusern sexuellen Kontakt zu Minderjährigen zu suchen, im Austausch gegen sogenannte „Geschenke“ oder materielle Zuwendungen für die Einrichtung.

Laut offiziellen Berichten beteiligte sich Khudaybergenova an systematischer Gewalt, sexuellen Übergriffen und Kinderhandel, indem sie ihre Opfer mindestens zehn Monate lang mit Gewalt, Hunger und Isolierung gefügig machte.

Gerichtsurteile und Sanktionen
Im September 2022 wurde Khudaybergenova zu 5,5 Jahren Haft verurteilt, während Masharipov und Kuryazov jeweils eine Freiheitsbeschränkung von 1,5 Jahren erhielten. Nach öffentlichem Druck wurde der Fall erneut geprüft, und im November 2023 erhöhte ein Berufungsgericht die Strafen für die beiden ehemaligen Beamten auf drei Jahre Haft.

Alle drei Verurteilten wurden nun auf die Sanktionsliste der USA gemäß dem Global Magnitsky Act gesetzt. Dieser zielt darauf ab, Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die weltweit schwere Menschenrechtsverletzungen oder Korruption begangen haben.

Folgen der Sanktionen
Einfrieren von Vermögenswerten: Sämtliche Vermögenswerte und finanziellen Interessen der genannten Personen, die sich in den USA oder unter der Kontrolle amerikanischer Personen befinden, werden eingefroren.
Blockade von Unternehmen: Unternehmen, an denen diese Personen mit mindestens 50 % beteiligt sind, unterliegen ebenfalls Sanktionen.
Visabeschränkungen: Betroffene Personen dürfen nicht in die USA einreisen.
Empfehlungen
Stärkung der internationalen Zusammenarbeit: Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, transnationale Ansätze zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Korruption weiter auszubauen.
Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht: Länder sollten Mechanismen zur Überwachung staatlicher Institutionen stärken, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Unterstützung der Opfer: Psychologische und rechtliche Unterstützung für die Opfer solcher Verbrechen sollte Priorität haben, um ihre Rehabilitation und Wiedereingliederung zu fördern.
Sensibilisierung und Prävention: Bildungs- und Aufklärungsprogramme sollten die Öffentlichkeit für die Risiken von Machtmissbrauch und Kinderhandel sensibilisieren.
Diese Sanktionen senden eine klare Botschaft: Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen werden von der internationalen Gemeinschaft nicht toleriert und bleiben nicht ohne Konsequenzen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein