Laut der auf der Vorstandsseite veröffentlichten Ankündigung können ausländische Wähler bis zum 9. Mai in 177 Vertretungen in 74 Ländern wählen.
Die Stimmabgabe kann an Wochentagen und Wochenenden zwischen 09.00 und 21.00 Uhr Ortszeit innerhalb des für diese Repräsentanz bekannt gegebenen Datumsbereichs und zwischen 09.00 und 18.00 Uhr Ortszeit in Städten, die den Generalkonsulaten angeschlossen sind, abgegeben werden.
Ausländische Wähler können in jedem der ausgewiesenen Vertretungsbüros oder an jedem Zolltor, an dem Wahlurnen aufgestellt sind, wählen, und es ist für diesen Vorgang kein Termin erforderlich.
Deutschland und Österreich
In Deutschland kann in 26 Repräsentanzen gewählt werden.
Dies sind Berlin, Düsseldorf, Essen, Essen/Dortmund, Essen/Siegen, Frankfurt, Frankfurt/Fulda, Frankfurt/Limburg, Hamburg, Hamburg/Kiel, Hannover, Hannover/Bremen, Karlsruhe, Karlsruhe/Mannheim, Kassel, Köln, Köln/ Aachen Generalkonsulate gibt es in Mainz, Mainz/Saarbrücken, München, Münster, Münster/Bielefeld, Nürnberg, Nürnberg/Regensburg, Stuttgart und Stuttgart/Ulm.
Die Abstimmung findet in einigen Vertretungen in Deutschland am 27. April statt, in anderen vom 29. April bis 9. Mai.
Die Stimmabgabe wird in sechs Repräsentanzen in Österreich möglich sein.
USA
Wähler aus Übersee können in neun Vertretungen in den Vereinigten Staaten wählen. Dies sind die Generalkonsulate in Boston, Houston, Los Angeles, Miami, New York, New York/Long Island, New York/South Jersey und Chicago sowie die Botschaft in Washington. Die Abstimmung in den USA beginnt am 29. April.
Frankreich
In Frankreich wird die Stimmabgabe in neun Vertretungen möglich sein.
Davon kann es ab dem 27. April bei den Generalkonsulaten von Bordeaux, Lyon, Marseille, Nant, Paris, Straßburg und ab dem 29. April bei den Generalkonsulaten von Lyon/Clermont-Ferrand, Paris/Orleans und Straßburg/Mulhouse bevorzugt werden.
Nachbarn
Die Abstimmung beginnt am 29. April in den Konsulaten des benachbarten Griechenlands, Athen-Piräus, Komotini, Rhodos und Thessaloniki.
Ab dem 4. Mai kann in drei Vertretungen in Bulgarien, ab dem 5. Mai in zwei Vertretungen in Georgien und ab dem 5. Mai in drei Vertretungen im Irak und im Iran gewählt werden.
In Aserbaidschan und der Türkischen Republik Nordzypern kann in jeweils drei Vertretungen gewählt werden.
Andere Länder
Außerdem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Volksrepublik China, die Niederlande, Kanada, je vier in der Russischen Föderation, je drei in Australien, Bosnien und Herzegowina, Belgien, die Schweiz, Kasachstan, Pakistan, die Vereinigten Arabische Emirate, Brasilien, Dänemark, Südafrika, Die Stimmabgabe wird in jeweils zwei Vertretungen in Spanien, Italien, Japan, Kosovo, Libyen, Ägypten, Moldawien, Usbekistan, Rumänien, Serbien, Saudi-Arabien und der Ukraine möglich sein.
Albanien, Bahrain, Weißrussland, Algerien, Tschechien, Estland, Marokko, Finnland, Irland, Schweden, Israel, Montenegro, Katar, Kirgisistan, Korea, Kuwait, Nordmazedonien, Litauen, Libanon, Luxemburg, Ungarn, Malaysia, Malta, Nigeria, Norwegen Jeweils eine Repräsentanz in Polen, Portugal, Singapur, der Slowakei, Sudan, Tansania, Thailand, Turkmenistan, Oman, Jordanien und Neuseeland steht ausländischen Wählern zur Stimmabgabe offen.
Wird die Präsidentschaftswahl hingegen in die zweite Runde verschoben, also auf Sonntag, den 28. Mai, werden die Stimmen vom 20. bis 24. Mai in den angegebenen Repräsentanzen abgegeben.