Importbeschränkungen für Solarmodule ab 2025 in Usbekistan

Internationale Standards im Fokus: Neue Regelungen für den Import von Solartechnologie

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Ab dem 1. Januar 2025 wird in Usbekistan der Import von Solarmodulen, Wechselrichtern und Energiespeichersystemen von Unternehmen untersagt, die nicht auf der internationalen BNEF Tier-1-Liste stehen. Diese Entscheidung basiert auf einer präsidialen Verordnung vom 11. September, wie Gazeta.uz berichtet.

Veröffentlichung und Aktualisierung der BNEF Tier-1-Liste
Die BNEF Tier-1-Liste, die von BloombergNEF erstellt wird, enthält führende Hersteller von Solarmodulen, Wechselrichtern und Energiespeichern, die durch ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität überzeugen. Die Liste soll monatlich auf den offiziellen Webseiten des Energieministeriums und des Zollkomitees veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden.

Bedeutung für Investoren und Verbraucher
Die BNEF Tier-1-Liste dient als Referenz für Investoren und Verbraucher, um die Auswahl zuverlässiger Lieferanten zu erleichtern. Durch ihre vierteljährliche Aktualisierung gewährleistet sie Transparenz und Orientierung in einem wachsenden Markt.

Aktuelle Entwicklungen im Energiesektor
Im Jahr 2023 haben usbekische Solar- und Windkraftwerke insgesamt 4 Milliarden kWh Strom produziert. Davon entfielen 3,5 Milliarden kWh auf Solarkraftwerke, während Windkraftwerke 506,4 Millionen kWh beitrugen. Zudem wurden in den ersten zwei Monaten des Jahres von Privatpersonen insgesamt 500 Millionen Sum für erzeugten Strom an den Staat verkauft.

Mit den neuen Regelungen ab 2025 setzt Usbekistan auf Qualität und Nachhaltigkeit im Bereich erneuerbarer Energien, um den wachsenden Anforderungen eines sich wandelnden Energiemarktes gerecht zu werden.

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