Unter ausländischen Institutionen Kasachstans wurden in 62 ausländischen Staaten 77 Wahllokale gebildet .
Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen Bürger der Republik Kasachstan, die ein aktives Wahlrecht haben, zu privaten, offiziellen, schulischen, geschäftlichen und touristischen Zwecken in dem betreffenden ausländischen Staat leben oder sich aufhalten und gültige Reisepässe eines Bürgers der Republik Kasachstan besitzen, kann sich an die diplomatische oder konsularische Vertretung Kasachstans wenden, der das Wahllokal unterstellt ist.
Die Stimmabgabe bei den ausländischen Institutionen der Republik Kasachstan gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Verfassungsgesetzes der Republik Kasachstan „Über die Wahlen in der Republik Kasachstan“ findet am Wahltag (Sonntag, 19. 2023) von 07:00 bis 20:00 Uhr Ortszeit.
Gleichzeitig müssen sich die Bürger der Republik Kasachstan für eine rechtzeitige und vollständige Vorbereitung des Wahlprozesses im Ausland im Voraus an das nächstgelegene Wahllokal wenden und Daten für die Aufnahme in die Wählerlisten bereitstellen.