Übereinkommen der Internationalen ArbeitsorganisationratifiziertVom Präsidenten unterzeichnetes Gesetz (ZRU-918 vom 12. März 2024).
So wurde das Übereinkommen Nr. 95 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Lohnschutz (Genf, 1. Juli 1949) ratifiziert.
Gemäß Artikel 3 des Übereinkommens sind Geldlöhne ausschließlich in der im betreffenden Land rechtmäßig umlaufenden Währung zu zahlen, und Zahlungen in Form von Schuldverschreibungen, Quittungen, Kupons oder anderen Formen, die vorgeben, der rechtmäßigen Währung zu entsprechen, sind verboten.
#Konvention
#Lohn