Ab dem 1. Januar 2024 ist der Betrieb unterirdischer Wasserentnahmewerke ohne Wasserzähler verboten

Das Ministerium für Bergbau und Geologie hat eine Erläuterung der neuen Regeln für die Nutzung von Grundwasser veröffentlicht.

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Weitere Verbesserung des Systems der Grundwassernutzung und des Bohrens von Brunnen in der Republik, Stärkung der staatlichen und öffentlichen Kontrolle über den Schutz der Grundwasserressourcen, weitreichende Förderung einer Kultur der rationellen Wassernutzung in der Bevölkerung, Verhinderung seiner Mengenreduzierung und Umweltverschmutzung und Letztendlich erfordert die langfristige Entwicklung der Bevölkerung, was inEinhaltungMit einem am 7. Dezember 2022 verabschiedeten Präsidialdekret müssen Grundwassernutzer für die künftige Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Trinkwasser Folgendes tun:

  • Um genaue Aufzeichnungen über die Grundwassernutzung zu führen, ist es vor dem 1. Januar 2024 erforderlich, bestehende unterirdische Wasserentnahmeanlagen in der vorgeschriebenen Weise mit Wassermessgeräten auszustatten;
  • ab dem 1. Januar 2024 ist der Betrieb von unterirdischen Wasserentnahmewerken, die nicht mit Wassermessgeräten ausgestattet sind, verboten;
  • Eine Ausnahme bilden Personen, die für den persönlichen und wirtschaftlichen Bedarf Grundwasser in einer Menge von bis zu 5 Kubikmetern pro Tag beziehen.

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