Die Europäische Union wird die Strafen für Umweltverbrechen verschärfen

Das Europäische Parlament und die EU-Länder haben die Liste der Verbrechen gegen die Umwelt erweitert und die Strafen dafür verschärft. Für ein Umweltverbrechen, das zum Tod von Menschen führt, drohen Einzelpersonen zehn Jahre Gefängnis. Das Bußgeld für Unternehmen bei schwerwiegenden Umweltverstößen beträgt bis zu 5 % ihres Umsatzes.

0
77

Laut der Website der Europäischen Kommission (EK) haben sich das Europäische Parlament und der EU-Umweltrat am 16. November auf eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität geeinigt .

Das Dokument sieht eine Erweiterung der Liste der Umweltverbrechen und eine Verschärfung der Strafen dafür sowie eine genauere Definition von Umweltverbrechen vor.

„Der neue Rechtsrahmen wird dafür sorgen, dass schwere Umweltdelikte nicht ungestraft bleiben. Dies wird Verschmutzung und Umweltzerstörung verhindern und zum Erhalt unserer Natur für künftige Generationen beitragen“, sagte die EG in einer Erklärung.

Insgesamt wurde die Liste der Umweltdelikte von 9 auf 18 Einträge erweitert. Dazu gehören der illegale Handel mit Holz aus illegalem Holzeinschlag, die illegale Entsorgung von Schiffsteilen und Verstöße gegen die Vorschriften für den Einsatz und die Entsorgung von Chemikalien.

Für vorsätzliche Umweltverbrechen mit Todesfolge drohen Einzelpersonen in allen EU-Ländern eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren. Die Strafe für andere vorsätzliche Umweltverbrechen liegt zwischen 3 und 5 Jahren Gefängnis.

Unternehmen, die schwere Umweltverstöße begangen haben, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 5 % ihres weltweiten Umsatzes oder einer Zahlung von 40 Millionen Euro rechnen. Das Bußgeld für minderschwere Umweltverstöße beträgt 3 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens oder 24 Millionen Euro.

„Umweltkriminalität verursacht verheerende Schäden für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft. Zu lange haben Kriminelle von schwachen Sanktionen und mangelnder Durchsetzung profitiert“, kommentierte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius die getroffenen Vereinbarungen.

Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat der EU die Richtlinie offiziell verabschieden. Danach müssen die EU-Länder die im Dokument genannten Normen in ihre nationale Gesetzgebung umsetzen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein