Kasachstan schlägt vor, strafrechtliche Sanktionen für die Entführung von Bräuten einzuführen

Es wird vorgeschlagen, einen separaten Artikel in das Strafgesetzbuch Kasachstans für die Entführung von Menschen zum Zwecke der Eheschließung einzuführen. Die Ombudsstelle hofft, dass diese Entscheidung dazu beitragen wird, die Zahl der Straftaten gegen Frauen zu verringern.

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Das Büro des Kommissars für Menschenrechte in Kasachstan hat vorgeschlagen, Entführungen zum Zwecke der Eheschließung unter Strafe zu stellen. Dies teilte der Pressedienst des Bürgerbeauftragten mit.

Insbesondere wird vorgeschlagen, das Strafgesetzbuch um einen gesonderten Artikel „Entführung einer Person zum Zwecke der Eheschließung“ zu ergänzen und die Regelung zu streichen, die eine Person von der Strafbarkeit befreit, wenn das Opfer freiwillig freigelassen wurde.

Der Bericht stellt fest, dass die Praxis der Brautentführung in Kasachstan, insbesondere in den südlichen Regionen, immer noch weit verbreitet ist. „In einigen Fällen führen solche Handlungen zu einer Verletzung der sexuellen Integrität, zu Demütigungen, zu rechtswidrigen Inhaftierungen und sogar zum Selbstmord“, betonte das Büro des Ombudsmanns.

Nach Angaben der Ombudsstelle wurden in Kasachstan von 2019 bis 2023 214 Straftaten im Zusammenhang mit Entführungen registriert. Gleichzeitig gibt es, wie es in der Mitteilung heißt, keine verlässlichen Statistiken zu solchen Straftaten, da es keinen entsprechenden Artikel im Strafgesetzbuch gibt.

„Wir glauben, dass [der Artikel] eine präventive Wirkung haben und es ermöglichen wird, das Ausmaß der Kriminalität gegen Frauen zu verringern. „Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Vorschlag des Bürgerbeauftragten unterstützt und die Änderungen werden im Rahmen der Gesetzgebungstätigkeit gemeinsam eingebracht“, sagte das Büro des Bürgerbeauftragten.

Die Entführung von Frauen zur Zwangsheirat ist in Usbekistan, Kirgisistan und Turkmenistan strafbar. Im Strafgesetzbuch von Usbekistan fallen solche Handlungen unter Artikel 136 und werden mit einer Geldstrafe von bis zu 25 BRD oder einem obligatorischen Zivildienst bis zu 360 Jahren oder einer Justizvollzugsanstalt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Freiheitsbeschränkung von einem bis drei Jahren geahndet Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

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