16. April 2024 des laufenden JahresakzeptiertBeschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan „Über zusätzliche Maßnahmen zur Einführung von Marktmechanismen in den Brennstoff- und Energiekomplex des Landes.“
Dem Beschluss zufolge wurden neue Preise für Kraftstoffe und Energieressourcen festgelegt, die sich im Zeitraum 2024–2025 schrittweise ändern werden, und es wurden grundlegende Standards für den monatlichen Verbrauch von Strom und Erdgas für die Bevölkerung genehmigt, die ab Mai in Kraft treten 1 dieses Jahres.
Es wurden neue Preise für Kraftstoffe und Energieressourcen festgelegt, die sich im Zeitraum 2024–2025 schrittweise ändern werden, und für die Bevölkerung wurden grundlegende Standards für den monatlichen Verbrauch von Strom und Erdgas genehmigt, die ab dem 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten.
Somit blieben die Strompreise für Verbraucher der Gruppen I und II ab dem 1. Mai unverändert – 1.000 Soums bzw. 900 Soums pro 1 kW/Stunde.
Für Verbraucher der Gruppe III, darunter auch Bewohner von mehrstöckigen Gebäuden mit zentraler Ausstattung mit Elektroherden, werden folgende Tarife auf der Grundlage der monatlichen Verbrauchsmenge ermittelt:
bis zu 200 kW/Stunde pro Monat – 225 Soums;
von 201 kW/Stunde bis 1.000 kW/Stunde pro Monat – 450 Soums;
von 1.001 kW/Stunde bis 5.000 kW/Stunde pro Monat – 675 Soums;
von 5.001 kW/Stunde bis 10.000 kW/Stunde pro Monat – 787,5 Soums;
ab 10.000 kW/Stunde und mehr pro Monat – 900 Soums.
Für andere Verbraucher basierend auf dem monatlichen Verbrauch:
200 kW/Stunde pro Monat – 450 Soums;
von 201 kW/Stunde bis 1.000 kW/Stunde pro Monat – 900 Soums;
von 1.001 kW/Stunde bis 5.000 kW/Stunde – 1.350 Soums;
von 5.001 kW/Stunde bis 10.000 kW/Stunde pro Monat – 1.575 Soums;
ab 10.000 kW/Stunde und mehr pro Monat – 1.800 Soums.
Für Verbraucher der Gruppe IV blieben die Strompreise in den Gruppen unverändert – 900 Soums pro 1 kW/Stunde.
Mit dem Beschluss wurden folgende Änderungen bei der Erdgasversorgung eingeführt:
Für alle Verbraucher blieb der Zahlungsbetrag unverändert, d. h. ein Kubikmeter entspricht 1.500 Soums.
Auch für Großverbraucher und Haushaltsorganisationen blieb der Zahlungsbetrag unverändert, also ein Kubikmeter – 1.800 Soums.
Der Preis für den Haushaltsbedarf der Bevölkerung wird saisonabhängig festgelegt. Basierend auf dem monatlichen Verbrauch im November-Februar:
500 Kubikmeter pro Monat – 650 Soums;
von 501 Kubikmeter bis 2.500 Kubikmeter pro Monat – 1.500 Soums;
von 2.501 Kubikmeter bis 5.000 Kubikmeter pro Monat – 1.950 Soums;
von 5.001 Kubikmeter bis 10.000 Kubikmeter pro Monat – 2.275 Soums;
ab 10.001 Kubikmeter pro Monat – 2.600 Soums für jeden Kubikmeter.
Basierend auf dem monatlichen Verbrauch im März-Oktober
bis zu 100 Kubikmeter pro Monat – 650 Soums;
von 101 Kubikmeter bis 2.500 Kubikmeter pro Monat – 1.500 Soums;
von 2.501 Kubikmeter bis 5.000 Kubikmeter pro Monat – 1.950 Soums;
von 5.001 Kubikmeter bis 10.000 Kubikmeter pro Monat – 2.275 Soums;
ab 10.001 Kubikmeter pro Monat – 2.600 Soums für jeden Kubikmeter.
Der Preis für ein Kilogramm Flüssiggas, das an die Bevölkerung für den häuslichen Bedarf verkauft wird, beträgt 1.600 Soums.
Ab dem 1. Juni 2024 wird ein Kubikmeter Erdgas zum Preis von 1.800 Soums an Kompressorstationen zum Betanken von Autos geliefert.
Das Dekret legt die Preise fest, die sich ab dem 1. April 2025 ändern werden. Insbesondere:
Ab April 2025 bleiben die Strompreise für Verbraucher der Gruppe I unverändert – 1.000 Soums pro 1 kW/Stunde. Den Verbrauchern der Gruppe II wird jede Kilowattstunde Strom für 1000 Soums geliefert.
Für Verbraucher der Gruppe III, einschließlich Bewohner von mehrstöckigen Gebäuden mit zentraler Ausstattung mit Elektroherden und Verbraucher, die in Wohnheimen wohnen, basierend auf der Menge des monatlichen Verbrauchs:
200 kW/Stunde pro Monat – 300 Soums;
von 201 kW/Stunde bis 1.000 kW/Stunde pro Monat – 500 Soums;
von 1.001 kW/Stunde bis 5.000 kW/Stunde pro Monat – 750 Soums;
von 5.001 kW/Stunde bis 10.000 kW/Stunde pro Monat – 875 Soums;
ab 10.000 kW/Stunde und mehr pro Monat – 1.000 Soums für jede kW/Stunde.
Für andere Verbraucher basierend auf dem monatlichen Verbrauch:
200 kW/Stunde pro Monat – 600 Soums;
von 201 kW/Stunde bis 1.000 kW/Stunde pro Monat – 1.000 Soums;
von 1.001 kW/Stunde bis 5.000 kW/Stunde pro Monat – 1.500 Soums;
von 5.001 kW/Stunde bis 10.000 kW/Stunde pro Monat – 1.750 Soums;
ab 10.000 kW/Stunde und mehr pro Monat – 2.000 Soums für jede kW/Stunde.
Ab dem 1. April nächsten Jahres zahlen Verbraucher der Gruppe IV 1.000 Soums für jede kW/Stunde Strom.
Die Preise für Erdgaslieferungen ändern sich in der folgenden Reihenfolge:
Für alle Verbraucher beträgt die Zahlung pro Kubikmeter 1.800 Soums.
Ein Kubikmeter Erdgas wird zu einem Preis von 2.500 Soums an Kompressorstationen zum Betanken von Autos geliefert, und für jeden Kubikmeter Gas werden Wärme aus Kraftwerken und Wärme aus Kraftwerken mit 1.800 Soums bezahlt.
Die Preise für Erdgas, das der Bevölkerung für den kommunalen und häuslichen Bedarf zugeführt wird, werden sich ändern. Das heißt, ab dem 1. April nächsten Jahres werden auf der Grundlage des monatlichen Verbrauchs für November bis Februar die folgenden Tarife festgelegt:
für 500 Kubikmeter pro Monat – 1.000 Soums;
von 501 Kubikmeter bis 2.500 Kubikmeter pro Monat – 1.800 Soums;
von 2.501 Kubikmeter bis 5.000 Kubikmeter pro Monat – 2.100 Soums;
von 5.001 Kubikmeter bis 10.000 Kubikmeter pro Monat – 2.500 Soums;
ab 10.001 Kubikmeter pro Monat – 3.000 Soum pro Kubikmeter.
Im März-Oktober betragen die Tarife für die monatliche Nutzung von Erdgas:
für 100 Kubikmeter pro Monat – 1.000 Soums;
von 101 Kubikmeter bis 2.500 Kubikmeter pro Monat – 1.800 Soums;
von 2.501 Kubikmeter bis 5.000 Kubikmeter pro Monat – 2.100 Soums;
von 5.001 Kubikmeter bis 10.000 Kubikmeter pro Monat – 2.500 Soums;
ab 10.001 Kubikmeter pro Monat – 3.000 Soum pro Kubikmeter.
Der Preis für 1 Kilogramm Flüssiggas, das an die Bevölkerung für den häuslichen Bedarf verkauft wird, beträgt 2.000 Soums.
#Energie