Das Rubtsovsky-Stadtgericht des russischen Altai-Territoriums hat beschlossen, einen Bürger Usbekistans unter dem Vorwurf der Rechtfertigung von Terrorismus in Gewahrsam zu nehmen, berichtete der Pressedienst der Regionalgerichte .
Der Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens seien die öffentlichen Äußerungen des Mannes zum Terroranschlag im Moskauer Krokus-Rathaus gewesen, die er am 24. März in den Räumlichkeiten eines der Geschäfte in Rubzowsk gemacht habe, heißt es in dem Bericht.
Ein 31-jähriger Mann (im Text ist nur sein Anfangsbuchstabe A. angegeben) wurde am 27. März festgenommen. Er wurde gemäß Teil 1 der Kunst angeklagt. 205.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (öffentliche Aufrufe zum Terrorismus, seiner Rechtfertigung oder Propaganda). Die Höchststrafe nach diesem Artikel beträgt fünf Jahre Gefängnis.
In dem Bericht heißt es, dass der Angeklagte weder einen ständigen Wohnsitz noch eine Registrierung in Russland hat. Das Gericht verurteilte ihn für zwei Monate in Untersuchungshaft.
Am 22. März stürmten mehrere bewaffnete Personen in die Konzerthalle „Crocus City Hall“ in der Region Moskau und eröffneten das Feuer. Sie steckten auch das Gebäude in Brand und es brannte vollständig nieder. Nach neuesten Angaben wurden bei dem Terroranschlag 143 Menschen getötet und mehr als 360 verletzt.
Elf Personen wurden wegen des Verdachts, den Angriff begangen zu haben, festgenommen . Die Hauptangeklagten in dem Fall sind Einwanderer aus Zentralasien.