Laut der Resolution hat der Zollausschuss
das Informationssystem für grüne Energie wird bis zum 1. Februar 2024 in voller Funktionalität eingeführt und an das Energieministerium übertragen;
Der unterbrechungsfreie Betrieb des Green Energy-Informationssystems und die Richtigkeit der eingegebenen Informationen werden überwacht.
ErlaubtFolgendes:
beim Import von erneuerbaren Energiequellen und deren Ausrüstung, Rohstoffen, Komponenten und Ersatzteilen die Zölle in Raten ohne Erhebung von Zinsen für einen Zeitraum von bis zu 120 Tagen zahlen;
Zahlung der Zölle in Raten über einen Zeitraum von 6 Monaten ohne Inanspruchnahme einer Zollsicherheit durch Unternehmer, die diese Einfuhrtätigkeit länger als 3 Jahre ausüben und dabei ihren Zollpflichten fristgerecht nachkommen.
Höhe der gezahlten Zölle
Der Betrag der in den letzten 3 Jahren gezahlten Zollzahlungen sollte 50 % des Betrags, um den sich die Zahlungsfrist verlängert, nicht überschreiten.
Ab dem 1. März 2024 ist die Einfuhr von Solarmodulen verboten, die in der technischen Dokumentation keine Angaben zu den Klassen „A“, „B“, „C“ und „D“ enthalten oder Kennzeichnung ist verboten.
Solarmodule sind in der Liste der Produkte aufgeführt, für die eine Bestätigung der Einhaltung regulatorischer Dokumente im Bereich der technischen Regulierung erforderlich ist. Zur Beurteilung der Eignung erneuerbarer Energiequellen wird ein Prüflabor eingerichtet.