Den Nutzern erneuerbarer Energiequellen werden steuerliche Anreize geboten

In der gesetzgebenden Kammer fand ein regelmäßiges Treffen der Fraktion der Ökologischen Partei Usbekistans statt. In zweiter Lesung wurde der Gesetzentwurf „Über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Rechtsgesetze im Zusammenhang mit der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen“ beraten.

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Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Steueranreizen für natürliche und juristische Personen vor, die erneuerbare Energiequellen installieren. Insbesondere wird vorgeschlagen, Einnahmen aus dem Verkauf von Strom an das öffentliche Netz bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit Geräten mit einer Leistung von bis zu 100 kW freizusetzen.

Gleichzeitig sieht es die Befreiung natürlicher und juristischer Personen, die erneuerbare Energiequellen nutzen, von der Grundsteuer und der Grundsteuer auf Grundstücke vor, die mit Geräten belegt sind.

Um Grundstücke rational zu nutzen, mehrstöckige Industriegebäude zu errichten und das Industriepotenzial der Regionen zu erweitern, ist geplant, ermäßigte Grundsteuervorteile für Unternehmer einzuführen, die mehrstöckige Industriegebäude in Auftrag geben.

Bei dem Treffen unterstützten Mitglieder der Fraktion den Gesetzentwurf, da sie der Ansicht waren, dass er die Programmziele und Zielsetzungen der Ökologischen Partei widerspiegele.

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