Kunden der Raiffeisenbank (Einzelpersonen, Einzelunternehmer, juristische Personen) können ausgehende Zahlungen in Euro nicht mehr an eine andere Bank tätigen, wenn diese in einem dieser Länder ansässig ist: Russland, Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Georgien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan , Moldawien, Vereinigte Arabische Emirate, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan. Änderungen in den Bedingungen für ausgehende Zahlungen seien mit neuen (am 3. Juli in Kraft tretenden) Beschränkungen der Korrespondenzbanken verbunden, heißt es in einer Mitteilung auf der Website des Kreditinstituts.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausgehende Überweisungen in Euro für Kunden weder auf Drittkonten noch auf eigene Konten bei anderen Banken in einem der aufgeführten Länder möglich sein werden. Kunden können jedoch weiterhin Gelder in Euro zwischen Kunden oder ihren eigenen Konten bei der Raiffeisenbank überweisen.
Bereits Anfang April hat das Kreditinstitut die Bedingungen für Währungsüberweisungen für natürliche und juristische Personen verschärft . Insbesondere wurde seitdem der Mindestbetrag für ausgehende Euro-Überweisungen für Bürger auf 20.000 Euro verdoppelt. Für Unternehmen beträgt sie ab dem 3. April 50.000 Euro.