Abkommen über die Gründung des türkischen Investmentfonds ratifiziert

Das vom Präsidenten unterzeichnete Gesetz ratifizierte die Vereinbarung über die Gründung des türkischen Investitionsfonds.

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Gesetzbietetdass der Fonds für Wiederaufbau und Entwicklung der Republik Usbekistan zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Bildung des Anteils Usbekistans am türkischen Investitionsfonds verwendet werden kann. Dabei verpflichtet sich Usbekistan, innerhalb der festgelegten Frist 2.000 Anteile am Startkapital des Fonds zu zeichnen.

Das Ministerium für Investitionen, Industrie und Handel ist die für die Umsetzung des Abkommens zuständige Stelle. Die Zentralbank nimmt die Funktionen einer Verwahrstelle wahr.

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