In Usbekistan wird ein einheitliches elektronisches Bevölkerungsregister eingeführt

Ein einheitliches elektronisches Bevölkerungsregister, das den Personenstand der Personen und ihre sonstigen personenbezogenen Daten umfasst,Willein Usbekistan ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt.

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Der entsprechende Erlass des Präsidenten Usbekistans Shavkat Mirziyoyev „Über die weitere Erhöhung der Verantwortung und die Bildung eines kompakten Verwaltungssystems der Justizbehörden und -institutionen im Rahmen der Verwaltungsreformen“ wurde angenommen.

Das einheitliche elektronische Bevölkerungsregister ist eine einheitliche elektronische Datenbank mit personenbezogenen Daten von Bürgern Usbekistans, ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in Usbekistan.

Das Register wird in die Informationssysteme relevanter Regierungsbehörden und -organisationen sowie bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger, der Bearbeitung notarieller Urkunden, der Erbringung von Bank-, Versorgungs-, Versicherungs- und anderen Massendienstleistungen integriert.

Die Personalisierungsagentur des Justizministeriums wird für die Umsetzung verantwortlich sein.

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